Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 01.04.2024
Die Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) (im weiteren SVF) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://svf-ffo.de veröffentlichten Website der SVF und Ihre Unterseiten.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 und kommunales Unternehmen sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten.
Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.
- Slider „News und Störungen“ auf der Startseite ist nicht vollkommen barrierefrei.
- Verlinkte PDFs sind teilweise nicht barrierefrei.
- Teilweise sind Inhalte nicht korrekt gekennzeichnet
- Teilweise fehlen Alternativtexte zu grafischen Elementen
Wir arbeiten kontinuierlich an der Beseitigung dieser bekannten Mängel.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Webseite stützt sich auf aktuelle Web-Technologien und Standards des W3C sowie den WCAG 2.2-Standard bezüglich Barrierefreiheit. Sämtliche aktuell gängigen Browser, sowie unterstützende Technologien, welche ebenfalls mit diesen Technologien und Standards kompatibel sind, sollten die Webseite ohne Einschränkungen nutzen können.
Sollten Sie Einschränkungen feststellen, bitten wir Sie um Meldung, so dass wir uns um eine Behebung kümmern können.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Zusätzlich werden wir in den kommenden Wochen auf unserer Website die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH integrieren, um eventuelle Barrieren bei der Wahrnehmung visueller Inhalte zu reduzieren. Die Software hilft bestimmte Inhalte an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Das Eye-Able-Tool bietet u.a. folgende Werkzeuge, um Inhalte frei anzupassen:
- Schriftgröße,
- Farbkontraste,
- Blaufilter,
- Nachtmodus,
- Vorlesefunktion
- Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
- Kompensation von Farbschwächen
- weitere Funktionen wie ein größerer Mauszeiger, Schriftanpassung sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton
Das Tool kann dann zukünftig man über das Männchen-Symbol auf der Startseite aktiviert werden. Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Feedback und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 0335 – 56486 – 0
E-Mail: info@svf-ffo.de
Firmenanschrift:
Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder), Böttnerstr. 1, 15234 Frankfurt (Oder)
Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Telefon: 0331/866-5048