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Hier finden Sie Informationen zu den Beförderungsbedingungen und zur Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.

Die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr gemäß EU-Verordnung 181/2011 legen Mindestrechte für Fahrgäste, die mit dem Bus reisen, fest. Entschädigungen bei Ausfällen und Verspätungen gelten hier im Wesentlichen für den Reisebusverkehr mit über 250 Kilometern Entfernung. Für Linienverkehre unter 250 Kilometer Fahrtweite sind folgende Regelungen, die auch im VBB für die Fahrgäste umgesetzt werden (VBB-Tarif, Teil A, § 15), enthalten:

Ihre Fahrgastrechte im Buslinienverkehr unter 250 km

  • Sie dürfen aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Tarife und
Vertragsbedingungen nicht diskriminiert werden.
  • Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität dürfen Sie nicht diskriminiert werden. Dies bedeutet, dass Sie den gleichen Anspruch auf Beförderung haben, soweit ihr nicht geltende Gesundheitsanforderungen oder Sicherheitsbestimmungen, die Bauart des Fahrzeugs oder die Infrastruktur der Haltestelle entgegenstehen.
  • Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben Sie bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Mobilitätshilfe oder Ihres Hilfsgeräts Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Verlust oder die Beschädigung vom Beförderer verursacht wurde.
  • Sie haben Anspruch auf angemessene Reiseinformationen während der gesamten Fahrt.
  • Sie haben Anspruch auf Bereitstellung von Informationen über die Rechte nach dieser Verordnung. Als Fahrgast mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität werden Ihnen diese Informationen auf Verlangen in zugänglicher Form bereitgestellt, wenn dies machbar ist.
  • Beschwerden können Sie innerhalb von drei Monaten beim Beförderer einreichen. Dann haben Sie einen Anspruch auf eine Antwort innerhalb von einem Monat. Sollten Sie Einwände gegen die Antwort haben, können Sie sich
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Den vollständigen Verordnungstext können Sie unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011R0181&from=DE einsehen.