Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Online-Geschäft der SVF
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
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(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Fahrausweis und Abo-Bestellungen, die Kund*innen über unsere digitalen Vertriebskanäle, die GO-FFO-App oder über das Abo-Online-Portal vornehmen. Im Online-Vertrieb werden Tickets wahlweise als Handytickets oder als Chipkarte in digitaler Form ausgeliefert.
(2) Ihr Vertragspartner für den Kauf von Tickets und Abonnements ist die Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder). Der Beförderungsvertrag bei Nutzung der Verkehrsmittel kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel genutzt werden (§ 1 Abs. 2 Teil A VBB-Tarif). Es gelten die Beförderungsbedingungen des VBB-Tarifes Teil A.
(3) Für Bestellungen im Online-Vertrieb müssen die Kund*innen zumindest beschränkt geschäftsfähig sein, und es muss die (vorherige) Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegen. Im Übrigen werden Bestellungen nur von Personen entgegengenommen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(4) Für Erstbestellungen und Registrierungen im Online-Geschäft hat die SVF eine Identifikationsprüfung über den Dienstleister Verimi GmbH, Oranienstr. 91, 10969 Berlin, Deutschland integriert. Verimi bietet über Foto-Ident oder Bank-Ident oder eine digitale Identitätsprüfung an, welche bei Erstregistrierung verpflichtend ist.
(4) Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen von Kund*innen wird ausdrücklich widersprochen.
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(1) Zusätzlich zu diesen AGB gilt der VBB-Tarif („Gemeinsamer Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen“) in der jeweils aktuellen veröffentlichten Fassung. Für Abonnements gelten insbesondere die Regelungen in Anlage 5, für Handytickets die Regelungen in Anlage 8 des VBB-Tarifs in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Alle angegebenen Tarif-Preise entsprechen den jeweils genehmigten Tarifen gem. VBB-Tarif und beinhalten die jeweils für die Tarif-Produkte geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei einer Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes stimmen Kund*innen einer entsprechenden Anpassung der Preise bereits jetzt zu.
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Die SVF haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten) nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, es sei denn, es sind Schäden aus den Ausnahmefällen des Satzes 1. Im Übrigen ist die Haftung für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, es sind Schäden aus den Ausnahmefällen des Satzes 1. Für die Durchführung der Beförderungsleistung wird auf die Bestimmungen des § 17 des Teils A der Beförderungsbestimmungen des VBB verwiesen.
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Den Kund*innen ist bekannt, dass ihnen ggf. Kosten für die Nutzung der ihnen nach diesen AGB zur Verfügung gestellten Produkte entstehen können. Dies gilt insbesondere für die Kosten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der notwendigen Telekommunikation (z.B. Datenübermittlung über Mobilfunk). Die SVF übernimmt keine Kosten, welche den Kund*innen mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung der nach diesen AGB bereitgestellten Produkte entstehen. Dies gilt insbesondere für Transaktionskosten von Kreditinstituten oder kreditkartenabrechnenden Stellen der Kund*innen, die durch Belastungen oder Gutschriften entstehen sowie für seine sämtlichen Kosten der Telekommunikation.
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Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Erfüllungsort ist Frankfurt (Oder). Ist der/ die Kund*in Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers vereinbart.
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Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ganzen oder teilweise unwirksamen Regelungen sind dann durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten entsprechen.
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Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung von Fahrgästen durch die SVF hat sich die SVF zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (VSGB) verpflichtet. In diesen Fällen können sich unsere Fahrgäste an die nachfolgende Schlichtungsstelle wenden:
VSGB Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e. V.
Fasanenstr. 81
10623 Berlin
Telefon: (030) 6449933 0
Internet: www.schlichtung-reise-und-verkehr.deIn allen anderen Fällen nimmt die SVF nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktiere die SVF bei Fragen und Problemen in diesen Fällen direkt (info@svf-ffo.de).
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Für den Erwerb von Fahrausweisen (Verträge über die Beförderung von Personen gemäß § 312 Abs. 8 BGB) besteht kein Widerrufsrecht.
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Informationen zum Datenschutz stehen unter folgendem Link: https://svf-ffo.de/datenschutzbestimmungen/ in den Rubriken Datenschutz App, bei ABO-Verträgen und elektronisches Ticketing zur Verfügung.
Besondere Bestimmungen
A. Bestellungen über das Abo-Online-Portal unter svf-ffo.de (nur Abonnements)
Dieses Kapitel gilt ausschließlich für Bestellungen über www.svf-ffo.de und die GO-FFO App und nur für Abonnements.
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(1) Nach Auswahl des Produktes wird durch Klicken auf den Kaufen-Button die für die Kund*innen verbindliche Bestellung ausgelöst. Die SVF wird den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
(2) Der Vertrag über den bzw. die von den Kund*innen bestellten Fahrausweis(e) kommt zustande, indem die SVF die Bestellung durch gesonderte Mitteilung per E-Mail annimmt, den Fahrausweis an Kund*Innen versendet oder dieser postalisch zugeht.
(3) Das Fahrausweisangebot unter www.svf-ffo.de kann jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden. Ein Anspruch zur Ausgabe von Fahrausweisen als digitales Ticket besteht nicht.
(4) Kund*innen sind verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Bezahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich im Kundenkonto auf svf-ffo.de zu ändern. Kommen Kund*innen dieser Informationspflicht nicht nach, haben sie die uns bzw. unseren Beauftragten dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu tragen.
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(1) Abonnements können per SEPA-Lastschriftmandat gemäß VBB-Tarif, Anlage 5 (Bedingungen für Abonnements) bezahlt werden. Weitere Zahlungsarten werden derzeit nicht angeboten. Die SVF behält sich vor die Zahlungsarten je nach Vertriebskanal jederzeit zu ändern.
(2) Der zuzahlende Preis ist mit Abonnementbeginn fällig.
(3) Für Erstbestellungen mittels SEPA-Lastschriftmandat hat die SVF eine Identifikationsprüfung über den Dienstleister Verimi GmbH, Oranienstr. 91, 10969 Berlin, Deutschland integriert. Verimi bietet über Foto-Ident und Bank-Ident eine digitale Identitätsprüfung an, welche bei Hinterlegung eines SEPA-Lastschriftmandates verpflichtend ist. Verimi Bank-Ident erfolgt Geldwäschegesetz- und Know-your-Customer-konform über den Login in das Onlinebanking.
(4) Darüber hinaus wird eine Bonitätsprüfung für jeden neuen Vertrag bzw. bei Vertragsänderung durchgeführt. Hierzu werden die Daten an die Schufa übergeben. Die SVF behält sich das Recht vor das Abonnement abzulehnen, sollte die Bonitätsprüfung negativ ausfallen.
B. Bestellung in der GO-FFO-App „Ticket buchen“
Dieses Kapitel gilt ausschließlich für Bestellungen von Fahrausweisen als Handytickets über die GO-FFO-App „Ticket buchen“.
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(1) Nach Auswahl des Produktes wird die Bestellung durch Klicken auf den Kaufen-Button ausgelöst. Die Bestellung stellt ein rechtsverbindliches Vertragsangebot der Kund*innen dar. Die SVF wird den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
(2) Der Vertrag über den bzw. die von den Kund*innen bestellten Fahrausweis kommt zustande, indem die SVF die Bestellung durch gesonderte Mitteilung per E-Mail annimmt oder das Handyticket über die GO-FFO-App innerhalb dieser Applikation ausgeliefert wurde. Entsprechend Anlage 8 Ziffer 3 VBB-Tarif gilt ein Handyticket in die App ausgeliefert, wenn es deutlich sichtbar in nicht ausgegrauter Form dargestellt ist. Dies kann bis zu 60 Sekunden dauern. Damit wird sichergestellt, dass das Handyticket vor Fahrtantritt erworben wurde. Die SVF weist die Kunden*innen vorher auf diesen Umstand hin.
(3) Das Fahrausweisangebot in der GO-FFO-App ist begrenzt kann jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden.
(4) Kund*innen sind verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Name, Adresse und Kontoverbindung) bei Änderungen unverzüglich im Kundenkonto auf svf-ffo.de bzw. in der App zu ändern. Kommen Kund*innen dieser Informationspflicht nicht nach, haben sie die der SVF bzw. beauftragten Dritten entstehenden Mehraufwendungen zu tragen.
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(1) Die SVF bedient sich zur Abwicklung der Zahlungen des Zahlungsdienstleisters Telecash der First Data GmbH, Marienbader Platz 1, 61348 Bad Homburg v.d. Höhe, Deutschland (nachfolgend auch „telecash“). Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch telecash.
(2) Der zu zahlende Preis ist sofort fällig.
(3) Kund*innen können im Kundenprofil der GO-FFO-App entsprechende Quittungen für die Käufe einsehen und sich diese elektronisch per mail zusenden lassen.
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(1) Kund*innen können grundsätzlich zwischen folgenden Zahlungsarten wählen (wobei die konkret in den digitalen Vertriebskanälen verfügbaren Bezahlverfahren variieren können):
- Lastschrifteinzug mittels SEPA-Basislastschriftmandat
- Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express)
Andere Zahlungsarten werden derzeit nicht angeboten. Ein Anspruch der Kund*innen zur Teilnahme an einer bestimmten der genannten Zahlungsarten besteht nicht. Die SVF behält sich vor, die angebotenen Zahlungsarten auch je Vertriebskanal jederzeit anzupassen, also Zahlungsarten zu entfernen oder zu ergänzen.